1. Leistungen
1.1. Im Standard-Paket eingeschlossen
- Fahrzeugmiete wie gebucht
- unbegrenzte Freikilometer
- Basisversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von NZD 7.500,-
- Küchen-Campingausstattung
- Kosten für Zusatzfahrer
- Persönliche Campingausstattung, Details siehe Punkt 5.1. Ausstattung
- 24-Std.-Servicenummer vor Ort
- Flughafentransfers (Details siehe Punkt 7.5. Transfers)
1.2. Im Standard-PLUS-Paket zusätzlich eingeschlossen
- Rückerstattung der Selbstbeteiligung (die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung wird nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG zurückerstattet)
1.3. Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket sind zusätzlich eingeschlossen:
- Single Vehicle Rollover Cover*
- Versicherung ohne Selbstbeteiligung
- Zusatzversicherung für Schäden an der Windschutzscheibe, Reifen, Unterboden und Dach 3x Toilettenchemikalie
- Campingtisch und -stühle (abhängig von der Anzahl der Reisenden)
- Kindersitz/Sitzerhöhung – auf Anfrage (nicht in allen Fahrzeugkategorien möglich)
- Schneeketten (bitte beim Online-Check-In angeben)
- Heizlüfter
- Bettwäscheservice (kostenfreier Austausch der Bettwäsche nach 7 Tagen Anfrage an jeder Britz Station möglich)
*versichert zusätzlich Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung.
1.4. Mehrfachmieten
Mehrfachmieten können kumuliert werden, um dadurch in den Genuss einer günstigeren Langzeitermäßigung zu kommen. Auf Anfrage gültig für alle Marken der THL Gruppe. Bei mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermäßigung für den gesamten Mietpreis, - die Einweggebühr ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
1.5. Preisberechnung
Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug übernehmen oder zurückgeben.
Bei Buchung zur Flex-Rate gilt: für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Die am Anmiettag gültige Flexrate bestimmt den Preis für die ersten 7 Tage Ihrer Wohnmobilbuchung. Bei längeren Anmietungen wird für alle zusätzlichen Tage ab dem 8. Tag die neue Flexrate berechnet, die bei Anmietung an diesem Tag gültig wäre.
Welche Flex-Rate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird jeweils montags neu festgelegt.
WICHTIG bei Flex-Raten:
Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!
Ausnahmen:
bei einer Verlängerung der Miete, bei unveränderter An- und Abgabestation und gleichbleibendem Übernahmetag bleibt die ursprüngliche Flex-Rate bestehen.
Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:
- Datumsänderung der Fahrzeugübernahme
- Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe
- Wechsel des Anmietungsorts
- Wechsel des Abgabeorts
- Wechsel des Fahrzeugtyps
- Namensänderung
1.6. Stornierungen
Es gelten die Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen von FTI.
2. Zusatzkosten
2.1. Nicht eingeschlossen
- Benzin oder Diesel
- Propangas
- Einweggebühren
- Feiertagszuschläge
- Kosten für die Anmietung und/oder Rückgabe in Queenstown
- Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen
- Road User Charge Recovery Fee
2.2. Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen und mit allen Modellen auf Anfrage und bei Buchung vorab möglich, dafür fallen vor Ort folgende Kosten an:
Anmietungen 01.04.-30.09. |
von der Nordinsel zur Südinsel |
NZD 180,- |
von der Südinsel zur Nordinsel |
kostenfrei |
von CHC nach ZQN |
NZD 180,- |
von ZQN nach CHC |
kostenfrei |
Anmietungen 01.10.-31.03. |
von der Nordinsel zur Südinsel |
NZD 280,- |
von der Südinsel zur Nordinsel |
NZD 180,- |
von CHC nach ZQN |
NZD 180,- |
von ZQN nach CHC |
NZD 85,- |
Bei mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermäßigung für den gesamten Mietpreis, die Einweggebühr ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
2.3. Queenstown -Zuschlag
Bei Anmietung und/oder Abgabe in Queenstown fällt eine Gebühr von NZD 250,- an (zahlbar vor Ort). Diese Gebühr gilt immer zusätzlich zu einer evtl. anfallenden Einweggebühr.
2.4. Propangas
Bei Übernahme kann gegen eine Gebühr in Höhe von NZD NZD 42,- eine Gasflasche erworben werden. Bei Fahrzeugabgabe kann die Gasflasche leer zurückgegeben werden.
2.5. Reinigungsgebühr
Sollte das Fahrzeug mit verschmutzen Innenraum zurückgegeben werden, fällt eine Reinigungsgebühr. Generell müssen Abwassertank und Toilette entleert werden, ansonsten wird dafür eine Gebühr berechnet.
2.6. Road User Charge Recovery Fee
Nach Abgabe des Fahrzeugs wird vor Ort die zu zahlende Road User Charge Recovery Fee ermittelt. Diese richtet sich nach den gefahrenen Kilometern und wird vor Ort bezahlt.
Venturer |
NZD 7,64/100 km |
Discovery |
NZD 8,04/100 km |
2.7. Steuern
Die örtlichen Steuern auf alle in Euro bezahlten Leistungen sind in den Preisen inklusive.
Für alle hier genannten und vor Ort in NZD zu bezahlenden Beträge sind die örtlichen Steuern (15% GST – Goods & Service Tax) ebenfalls inklusive.
Änderungen durch den Vermieter sowie die Länder hinsichtlich Steuererhöhungen bzw. zusätzlich vor Ort zu zahlender Gebühren vorbehalten.
2.8. Kreditkarten
Für alle Beträge, die vor Ort beim Vermieter mit Kreditkarte bezahlt werden, fallen folgende Gebühren an:
VISA / Mastercard Debitkarte / Kreditkarte: 2.7%
American Express Kreditkarte: 5.2%
3. Versicherungen, Kaution
3.1. Versicherungen
Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von NZD 20 Mio. ist in allen Paketen eingeschlossen.
Im Standard-Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von NZD 7.500,- pro Schadensfall eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach und Personenschäden) versichert. Schäden am Dach und Unterboden sowie durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung sind nicht versichert.
Durch Abschluss einer Zusatzversicherungen vor Ort kann die Selbstbeteiligung reduziert werden.
NZD 53,-/Tag, maximal NZD 2.650,- reduziert die Selbstbeteiligung auf null.
Im Standard-PLUS- Paket wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Schäden am Dach und Unterboden, Windschutzscheibe, Reifen sowie durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung sind nicht versichert.
Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die
HanseMerkur Reiseversicherung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
- Endabrechnung der Schadensabwicklung
- FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
- Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung
- Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
- wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
- Schäden an der Inneneinrichtung
- Schäden an der Markise (soweit vorhanden)
- Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen
- Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden)
- Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind
Im Super-Inkusiv-PLUS-Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden). Zusätzlich sind Schäden am Dach und Unterboden,Windschutzscheibe, Reifen sowie durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung versichert.
Während des Online-Check-Ins oder vor Ort können zusätzlich folgende Zusatzversicherungen gebucht werden:
“Extended Roadside Assistance“:
- NZD 4,-/Tag, maximal NZD 100,-
- beinhaltet Fremdstarthilfe, Reifenwechsel, Öffnen des Fahrzeugs bei Aussperrung, Lieferung von bis zu 20 Liter Benzin im Notfall mit Anfahrtskosten bis zu NZD 150,- (Nicht-mechanische Probleme sind nicht abgedeckt, und die Gäste können aufgefordert werden, das Wohnmobil zu einer Reparaturwerkstatt zu bringen)
„Windscreen and Tyre Protection Plus Extended Roadside Assistance”:
- NZD 12,-/Tag, maximal NZD 300,-
- beinhaltet zusätzlich zu den Leistungen der „Extended Roadside Assistance“ die Kosten für eine Schaden an der Windschutzscheibe sowie zwei Reifenschäden
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind
- Schäden am Dach und Unterboden (außer bei Buchung des Super Inklusiv PLUS Pakets)
- Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen),
- Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung durch ein anderes Fahrzeug (außer bei Buchung des Super Inklusiv PLUS Pakets),
- Überladen des Fahrzeugs
- Schäden verursacht durch Haustiere
- grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Missachtung der Mietbedingungen, Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer),
- Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt)
- Schäden an der Windschutzscheibe oder Reifen (versichert im Super-Inklusiv-PLUS Paket)
- Schäden durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten sowie
- Kosten für verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel
- Schäden aufgrund der unsachgemäßen Benutzung von Schneeketten.
- Verlust oder Schäden an Privatgegenständen.
Für Reisegepäck besteht kein Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung ist empfehlenswert.
3.2. Kaution
Bei Fahrzeugübernahme wird bei allen Paketen eine Autorisierung der Kreditkarte vorgenommen (akzeptiert werden Visa /Mastercard, Debit- sowie Kreditkarte oder American Express Kreditkarte). Bitte achten Sie auf eine ausreichende Deckung auf Ihrer Kreditkarte. Der Kreditkarteninhaber muss persönlich anwesend sein und unterschreiben. Dieser ist auch für alle Schäden am Mietfahrzeug verantwortlich.
3.3. Wichtig
Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Britz Neuseeland nichtig!
3.4. Weitere Hinweise
Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von NZD 75,- nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
Um die Sicherheit zu erhöhen, sind die Fahrzeuge mit einem Warnsystem ausgestattet.
Dieses beinhaltet unter anderem:
- witterungsbedingte Warnungen, beispielsweise bei Buschbränden oder Überschwemmungen,
- Warnungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (Maximalgeschwindigkeit 110km/h),
- Warnungen beim Befahren nicht erlaubter Straßen.
Bei Nichtbeachtung der Warnungen erlischt der Versicherungsschutz und es können vor Ort zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu NZD 300,- anfallen.
Die angebotenen Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.
4. Bestimmungen
4.1. Führerschein
Ein Nationaler Führerschein (Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B) in Verbindung mit einem internationalen Führerschein ist erforderlich. Digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert!
Alle Fahrer müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Führerscheins sein. Der Führerschein muss für die gesamte Mietdauer gültig haben.
4.2. Mindestalter, Höchstalter
Das Mindestalter der eingetragenen Fahrer beträgt 21 Jahre.
4.3. Zusatzfahrer
Zusatzfahrer können kostenlos vor Ort angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.
4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte und Ihren Pass sowie den Voucher von FTI.
4.5. Fahrzeugbelegung
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte.
4.6. Mindestmietdauer
Die Mindestmiete beträgt 5 Tage
14 Tage: 26.12.-07.01.25
10 Tage: 08.01.-15.03.2
10 Tage: 01.04.-30.09.24 (nur für Einwegmieten von Auckland nach Christchurch)
14 Tage: 01.10.-31.03.25 (nur für Einwegmieten von Auckland nach Christchurch)
weitere Ausnahmen: lt. System
4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung
Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE Reiseteilnehmer bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der Hauptfahrer/Mieter (muss bei Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird. Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise zur Maximalbelegung in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.
4.8. Gruppenbuchungen
Die Buchung von fünf oder mehr Fahrzeugen mit den gleichen Daten gilt als Gruppe und unterliegt gesonderten Bedingungen. Nähere Infos dazu erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
5. Ausstattung
5.1. Fahrzeugausstattung
Diese ist komplett im Preis enthalten und besteht aus:
Persönliche Campingausstattung:
1 Schlafdecke, 1 Kissen, 1 Kissenbezug, 1 Bettlaken, 1 Handtuch pro Person
Küchen-Campingausstattung:
Besteck und Geschirr, Flaschen- und Dosenöffner, Kochutensilien, Plastikbehälter, Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel, Schüssel, Toaster, Geschirrtuch, Wäscheleine und -klammern, Handfeger und Kehrschaufel, Eimer, Besen, Streichhölzer, Kleiderbügel und Feuerlöscher (vorbehaltlich Änderung).
5.2. Kindersitze
Baby- bzw. Kindersitze sind in Neuseeland für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen. Kinder bis zu 4 Jahren (bis 18kg) benötigen einen Schalensitz, bis zu 7 Jahren (15-36kg) eine Sitzerhöhung (Booster). Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. Sitzerhöhung möglich ist.
Kosten NZD 42,-/Miete (zahlbar vor Ort), im Super Inklusiv Plus Paket inklusive.
Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen.
5.3. Extras
Vor Ort können Sie folgende Extras anmieten:
- Campingtisch für NZD 29,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- Campingstuhl für NZD 20,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- Heizlüfter 18,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- Schneeketten NZD 50,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- Erste-Hilfe-Kasten (bei Benutzung) NZD 40,-/Miete
Refuelling Pack:
beinhaltet Road User Charge Recovery Fee, 1. Tankfüllung und 1. Gasfüllung
Bis 15 Miettage NZD 399,-
16-24 Miettage NZD 539,-
ab 25 Miettagen NZD 699,-
Cleaning Pack:
beinhaltet die Leerung der Abwassertanks sowie der Toilette sowie die Innenreinigung
NZD 135,-
6. Fahrtgebiet
6.1. Fahrtgebiet
Camper und Wohnmobile dürfen nur auf geteerten Straßen gefahren werden. Ausnahmen sind Zufahrten zu anerkannten Campingplätzen oder Skigebieten (ausgenommen von Juni bis Oktober), die nicht länger als 12 km sind.
Folgende Strecken dürfen generell nicht befahren werden: Ninety Mile Beach (Northland), Strecken nördlich von Colville sowie Waikawau (Coromandel Halbinsel), Ball Hut Road (Mt. Cook), Skippers Road (Queenstown), Wanaka (Mt Aspiring Road hinter der Ausfahrt zu Treble Cone), Crown Range Road/Cardrona Valley Road sowie alle Zufahrtsstraßen zu Skigebieten von Juni bis Oktober.
Fahrten auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden sind verboten und erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten zum Beispiel bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.
Alle Fahrzeuge sind mit Ortungsgeräten ausgestattet. Bei Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften oder Mietbedingungen berechnet Britz eine Strafgebühr von bis zu NZD 300,-/ Vorfall.
7. Anmietung
7.1. Anmietstationen
Auckland, Christchurch und mit Zusatzgebühren (siehe Oberpunkt Zusatzkosten) Queenstown
7.2. Öffnungszeiten
Alle Stationen sind das ganze Jahr täglich von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet
Alle Stationen haben am 25.12. geschlossen.
Bei Anmietung/Abgabe an folgenden Tagen ( = nationale Feiertage) fällt vor Ort ein Zuschlag in Höhe von NZD 115,-/Buchung an: 01.04.24, 25.04.24, 03.06.24, 28.06.24, 28.10.24, 15.11.24 (nur CHC), 26.12.24, 01.01.25, 02.01.25, 29.01.25 (nur AKL), 06.02.25, 25.03.25 (nur ZQN)
7.3. Fahrzeugübernahme
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten.
Um die Fahrzeugübernahme so schnell, sicher und einfach wie möglich zu gestalten, ist es verpflichtend vor Anmietung einen Online Check- In auszufüllen (detaillierte Infos erhalten Sie mit den Reiseunterlagen). So können Sie sich zu Hause in Ruhe die Mietbedingungen durchlesen sowie Demonstrations-Videos anschauen und sich mit den Fahrzeugen vertraut machen. Anhand des Online Check- Ins wird der Mietvertrag vorbereitet und liegt beim Vermieter bereits vor, wenn Sie an der Mietstation eintreffen und Sie sparen kostbare Urlaubszeit.
7.4. Fahrzeugrückgabe
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten.Verspätete Rückgaben bzw. nicht genehmigte Verlängerungen der Mietdauer ziehen Gebühren nach sich. Verlängerungen der Miete sowie Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich, welche mit Gebühren verbunden sind.
Bitte beachten Sie, dass beim Standard sowie beim Standard-PLUS Paket jeder Schaden am Fahrzeug sowie am Eigentum von Dritten während der Miete bei Fahrzeugrückgabe bezahlt werden muss. Die anfallenden Kosten werden am Ende der Miete kalkuliert und berechnet, unabhängig davon ob der Schaden durch eine Zusatzversicherung der Kunden abgedeckt ist. Bei Buchung des Standard sowie des Standard-PLUS Pakets muss daher für die Fahrzeugrückgabe mehr Zeit eingeplant werden, da die Überprüfung möglicher Schadensfälle mehr Zeit in Anspruch nimmt.
7.5. Transfers
Werden wie folgt angeboten:
Auckland: |
Die Firma Aeroparks bietet einen Shuttleservice vom und zum Flughafen zur/ab Station an, bitte beachten Sie die Information unter:
https://www.ftigroup-info.de/THLAKLInfo
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Christchurch: |
Viermal täglich wird ein Shuttleservice vom und zum Flughafen zur/ab Station angeboten. Halten Sie Ausschau nach dem orangefarbenen und weißen Shuttle mit dem Britz-Logo.
Nähere Informationen unter: https://www.ftigroup-info.de/THLCHCInfo
- Abfahrt vom Flughafen zur Station: 09:15 h, 11:15 h, 13:15 h, 15:15 h
- Von der Station zum Flughafen: 09:00 h, 11:00 h, 13:00 h, 15:00 h
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Queenstown: |
Der Queenstown-Shuttle (weißen Elektro-Shuttle mit Britz-Logo) verkehrt von Montag bis Sonntag von 8 Uhr bis 15:30 Uhr zwischen Flughafen und der Station. Dieser ist auf Anfrage erhältlich und bietet Platz für bis zu neun Personen. Bei Ankunft am Flughafen Queenstown, gehen Sie durch den Haupteingang in den Bereich für kommerzielle Transfers und rufen die Station über das dort befindliche Freephone an. Nähere Informationen unter: https://www.ftigroup-info.de/THLZQNInfo |
7.6. Modellgarantie
Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.
8. Sonstiges
8.1. Pannenhilfe, Reparaturen
Trotz regelmäßigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich innerhalb 24 Stunden den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür täglich einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Kleine Reparaturen und notwendige Auslagen bis zu NZD 100,- können ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über NZD 100,- muss vom Vermieter eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar!
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
8.2. Mautgebühren
Für einige wenige Straßen in Neuseeland werden Mautgebühren erhoben. Die Bezahlung der Gebühren liegt in der Verantwortung des Mieters und erfolgt auf elektronischem Wege. Britz behält sich vor alle Mautgebühren der Kreditkarte der Kunden zu belasten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von NZD 75,-.
8.3. Haustiere
Hunde und Katzen sind auf Anfrage erlaubt. Hierfür berechnet der Vermieter eine Gebühr in Höhe von NZD 299,- (ausgenommen bei Blindenhunden). Sollte das Fahrzeug aufgrund Verschmutzung gereinigt werden müssen, fällt eine Gebühr in Höhe von NZD 299,- an.
8.4. Fährreservierung
Für die Monate Oktober bis März sollten Sie vorab eine Reservierung für die Fähre von der Nord- zur Südinsel (bzw. umgekehrt) vornehmen. Die Überfahrt dauert etwa 3,5 Stunden und ist ein tolles Erlebnis. Wir empfehlen immer mindestens für ein Fahrzeug mit einer Länge von 7,70m zu buchen, um Problemen vorzubeugen, sollten Sie ein größeres als das gebuchte Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen. Die Reservierung nehmen wir gerne für Sie vor. Informationen und Preise zu den Fähren zwischen Nord- und Südinsel finden Sie im aktuellen Katalog Australien und Neuseeland der FTI Touristik GmbH (FTI). Für die Buchung und Beratung wenden Sie sich bitte an uns oder das Reisebüro Ihrer Wahl.
8.5. Wichtiger Hinweis
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von FTI nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
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