Corona-Schutz Versicherung Hanse Merkur
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COVID-19 Versicherung
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COVID-19 Versicherung HanseMerkur
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Zusatzversicherung zu Corona / COVID-19

Wir bieten zusammen mit der HanseMerkur den Abschluss einer Corona-Schutz Zusatzversicherung an, die die Leistungen einer bestehenden Reiserücktrittskostenversicherung der HanseMerkur um weitere wichtige Leistungen rund um Corona / COVID 19 ergänzt.

Viele Versicherungsfälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in den Reiseversicherungen der HanseMerkur inkludiert. Pandemien wie Covid-19 ist bei der HanseMerkur (im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen am Markt!) versichert und auch bei Reisewarnung besteht Versicherungsschutz. Mit dem speziellen COVID-19/Corona-Zusatzschutz, den Sie bei TMC Reisen zusätzlich zu einer Reise-Rücktrittsversicherung hier abschließen können, wird die Absicherung für einen sorglosen Urlaub noch weiter ergänzt.

Sie können den Corona-Reiseschutz zusammen mit ihrer Reiseversicherung oder separat abschließen. So können Sie den Schutz Ihrer bestehenden Versicherung auch nachträglich ergänzen.

Zur Preisberechnung des Corona-Reiseschutz der HanseMerkur

Welche Leistungen umfasst die Reise-Rücktrittsversicherung?

Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts

  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten
  • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung

Bei verspätetem Reiseantritt

  • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen

Bei Umbuchung der Reise

  • Ersatz der Umbuchungskosten

Welche Ereignisse sind versichert?

Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund: 

  • eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
  • am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird.

Mit welchen Reise-Versicherungen kann ich die COVID-19 Zusatzversicherung kombinieren?

Sie können den Corona-Reiseschutz zusammen mit folgenden Reiseversicherungen als Ergänzung ihres Reiseschutzes abschließen:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie (=Reiseabbruchversicherung)
  • 4-Sterne Komfort-Schutz
  • 5-Sterne Premium-Schutz
  • Deutschlandschutz (für den Urlaub in Deutschland)
  • Hotel-Reiseschutz (für reine Hotelbuchungen in Europa)

Voraussetzung: Sie müssen bereits für Ihre Reise bereits eine Versicherung mit inkludierter Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben oder eine Jahresversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur haben. Dann können Sie den Corona-Reiseschutz noch nachträglich oder zusammen mit der Hauptversicherung abschließen

Wann muss der Coronaschutz abgeschlossen werden?

Die Zusatzversicherung sollte möglichst direkt bei Reisebuchung zusammen mit der Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden.

Ansonsten gilt, dass der Corona-Reiseschutz bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden kann oder falls eine Reise kurzfristig gebucht wurde, muß dieser spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Weitere Details und Fristen finden Sie in den Versicherungsbedingungen, die am Ende dieses Artikels verlinkt sind.

Sollten Sie bereits über eine Jahresversicherung der HanseMerkur verfügen gilt ebenfalls, dass Sie den Corona-Reiseschutz bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach Ihrer Reisebuchung zusätzlich als Ergänzung der Leistungen abschließen können.
Auch hier gilt: Wird Sie die Corona-Schutz-Versicherung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach der Buchung der Reise abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach der Buchung der Versicherung eintreten.

Wichtig: Der Coronaschutz kann nur zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise zugebucht werden. Wenn Sie bei einer anderen Versicherung eine Reiserücktrittsversicherung haben können Sie das Produkt nicht nutzen!

Was ist der Unterschied zwischen dem Corona-Schutz und der regulären Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie?

Bei der Add-On- Versicherung „Corona-Schutz“ handelt es sich um eine Police, die zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden kann. Damit werden die Leistungen Ihrer bestehenden Versicherung ergänzt. Die Versicherung ersetzt aber nicht die Reiserücktrittsversicherung!

Kann ich die „Corona-Schutz“ auch für Schiffsreisen abschließen?

Derzeit nein. Für Schiffreisen erhalten Sie nur eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung. Der Zusatzschutz für die Reiseabbruchversicherung ist bei Schiffsreisen nicht im Leistungsumfang enthalten. Mehr Details senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

Bin ich auch mit der Corona-Schutz-Versicherung abgesichert, wenn meine Stadt oder Landkreis unter Quarantäne gestellt wird?

Nein, dieser Fall ist nicht abgesichert. Die HanseMerkur leisten nur, wenn für die versicherte Person oder eine Risikoperson / Kontaktperson vom Gesundheitsamt eine persönliche Quarantäne angeordnet wird.
Die HanseMerkur zahlt jedoch nicht, wenn Ihnen oder einer Risikoperson / Kontaktperson aufgrund behördlich angeordneter lokaler (z. B. Wohngebäudekomplex), regionaler (z.B. Stadtteile, Städte oder Landkreise) oder überregionaler (mehr als eine Stadt, ein Landkreis betreffend) Quarantänemaßnahmen oder Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen eine Abreise, Einreise, Weiter- bzw. Durchreise nicht möglich ist bzw. nicht erlaubt wird.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Versicherung

Hier finden Sie das Produktinformationsblatt, die Leistungsbeschreibung und außerdem die Versicherungsbedingungen der HanseMerkur zur Information.

Über TMC Reisen:

TMC Reisen | The Travel & Marketing Company GmbH ist Reisevermittler - bei Buchung erfolgt der Abschluß der Versicherung direkt mit der HanseMerkur Versicherung! Es gelten die AGBs des Versicherers. TMC Reisen zählte im Jahr 2018  zu den 50 umsatzstärksten Agenturen der HanseMerkur und erhielt die Auszeichnung als "HanseStar 2018".