Apollo Motorhome Holidays wurde 1985 gegründet und zählt heute zu einem der größten und bekanntesten Fahrzeugvermieter in Australien und Neuseeland. Seit einigen Jahren ist Apollo auch in den USA vertreten.
An 2 Mietstationen in Neuseeland stehen bis zu 7verschiedene Fahrzeugtypen zur Auswahl, die zwischen 2 und 6 Personen Platz bieten. Der Mietpreis wird anhand von Flexraten berechnet. Die Preise werden dabei wöchentlich je nach Auslastung an den einzelnen Stationen des Vermieters angepasst. Dadurch sind Frühbucher auf jeden Fall im Vorteil, da sich die Verfügbarkeit mit fortschreitender Saison verständlicherweise verringert.
Einwegmieten sind grundsätzlich zwischen den Stationen in Neuseeland und mit allen Modellen auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich.
Campervan Endeavour - EN - Apollo - Neuseeland
Optimal für 2 Erwachsene und 2 Kinder.Höhe: 2,70 m, Breite: 1,70 m, Länge: 4,90 m,
Wohnmobil Euro Deluxe - ED - Neuseeland
Optimal für 2 Erwachsene und 4 Kinder.Höhe: 3,60 m, Breite: 2,30 m, Länge: 7,70 m,
Empfehlung
Wir empfehlen Apollo
- Wenn Sie einen leistungsfähigen Partner für Ihren Urlaub suchen
- Wenn Sie ein Fahrzeug der modernsten wohnmobilflotte Neuseelands buchen möchten
- Wenn Sie aus einer Vielzahl an verschiedenen Fahrzeugen wählen möchten
Kundenbewertung
Bewertung für Vermieter NZL - Apollo
- Durchschnittliche Bewertung der Anmietung:
- Durchschnittliche Bewertung der Hilfsbereitschaft:
- Durchschnittliche Bewertung der Qualität:
- Durchschnittliche Bewertung der Preis/Leistung:
- Durchschnittliche Bewertung insgesamt:
Mietbedingungen
1.1. Im Standard-Paket eingeschlossen
- Fahrzeugmiete wie gebucht
- unbegrenzte Freikilometer
- Basisversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von NZD 5.000,- (Hitop und Endeavour) bzw. NZD 7.500,- (Euro Tourer, Euro Camper und Euro Deluxe) pro Schadensfall
- Flughafentransfer
- Zusatz-Haftpflichtversicherung mit EUR 10 Mio. Deckungssumme
- Kosten für Zusatzfahrer
- Fahrzeugeinweisung
- Küchen-Campingausstattung (Details unter Punkt 5.1. Fahrzeugausstattung)
- Persönliche Campingausstattung (Details unter Punkt 5.1. Fahrzeugausstattung)
- 24h Pannenservice vor Ort
1.2. Im Standard-PLUS-Paket zusätzlich eingeschlossen
- Rückerstattung der Selbstbeteiligung (die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung wird nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG zurückerstattet)
- Zusatzversicherung "The High Road" zum Ausschluss der Selbstbeteiligung (Versicherungsausschlüsse unter 3.1. Versicherungen beachten)
- Campingtisch und -stühle
- eine Gasfüllung
- Schneeketten - auf Anfrage (Können beim Self-Check-in und bei der Abholung hinzugefügt werden.)
- Kindersitz/Sitzerhöhung – auf Anfrage (nicht in allen Fahrzeugkategorien möglich)
- Grundausstattung mit Toilettenchemikalien
- Schäden an Windschutzscheibe und Reifen
- Schäden an Dach und Unterboden
- Schäden durch Umkippen oder Überschlagen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung
1.4. Frühbucherspecial
Für Anmietungen von April 2023 bis März 2024 erhalten Sie folgende Frühbucher-Ermäßigung
(im Angebotspreis bereits berücksichtigt):
8% auf den Grundpreis bei Festbuchungen bis 180 Tage vor Anmietung
Der Grundpreis entspricht dem Preis vom Standard. Die Ermäßigung wird nur auf den Grundpreis gewährt, nicht auf den Aufpreis zum Standard-PLUS oder Super-Inklusiv-PLUS.
1.5. Mehrfachmieten:
Mehrfachmieten können kumuliert werden, um dadurch in den Genuss einer günstigeren Langzeitermäßigung zu kommen. Auf Anfrage gültig für alle Marken der THL / Apollo Gruppe.
Bedingung: alle Anmietungen müssen innerhalb von 3 Monaten erfolgen und am selben Tag gebucht werden. Bei der Übernahme und Abgabe am selben Tag wird der jeweilige Mietpreis pro Tag berechnet.
1.6. Preisberechnung
Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug übernehmen oder zurückgeben.
Bei Buchung zur Flexrate gilt: für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flexrate zum Buchungszeitpunkt gilt. Die am Anmiettag gültige Flexrate bestimmt den Preis für die ersten 7 Tage Ihrer Wohnmobilbuchung. Bei längeren Anmietungen wird für alle zusätzlichen Tage ab dem 8. Tag (bzw. 15. Tag usw.) die neue Flexrate berechnet, die bei Anmietung an diesem Tag gültig wäre.
Welche Flexrate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flexrate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird jeweils montags neu festgelegt.
WICHTIG bei Flexraten:
Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen!
Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:
- Datumsänderung der Fahrzeugübernahme
- Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe
- Wechsel des Anmietungsorts
- Wechsel des Abgabeorts
- Wechsel des Fahrzeugtyps
- Namensänderung
1.7. Stornierungen
Es gelten die Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen von FTI.
2. Zusatzkosten
2.1. Nicht eingeschlossen
- Benzin oder Diesel
- Einwegmieten, Details siehe Punkt 2.2. Einwegmieten
- Road User Charge Recovery Fee
- 1. Gasfüllung NZD 25,- bis NZD 40,- (je nach Fahrzeugkategorie, im Super-Inklusiv-PLUS Paket inklusive)
- Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen.
2.2. Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen und mit allen Modellen auf Anfrage und bei Buchung vorab möglich. Die Kosten betragen NZD 180,-/ Strecke.
Bei mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermäßigung für den gesamten Mietpreis, die Einweggebühr ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
2.3. Propangas
Zu Beginn der Miete sind alle Fahrzeuge mit einer vollen Gasflasche ausgestattet. Der Vermieter berechnet dafür bei Übernahme eine obligatorische Gebühr je nach Fahrzeugkategorie.
Kat. Hitop, Endeavour, Euro Tourer | NZD 25,- |
Kat. Euro Camper und Euro Deluxe | NZD 40,- |
Bei Fahrzeugabgabe kann die Gasflasche wieder leer zurückgegeben werden. Beim Super-Inklusiv-PLUS Paket ist eine Gasfüllung inklusive.
2.4. Reinigungsgebühr
Sollte das Fahrzeug mit verschmutzen Innenraum zurückgegeben werden und /oder der Abwassertank und die Toilette nicht geleert worden sein, werden Reinigungsgebühren von mind. NZD 250,- erhoben. Das Rauchen ist im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung berechnet der Vermieter eine extra Reinigungsgebühr.
2.5. Road User Charge Recovery Fee
Nach Abgabe des Fahrzeugs wird vor Ort die zu zahlende Road User Charge Recovery Fee (=Dieselsteuer) ermittelt. Diese richtet sich nach den gefahrenen Kilometern und wird vor Ort bezahlt.
Hitop, Endeavour | keine Gebühren (Benzinfahrzeug) |
Euro Tourer | NZD 7,64 pro 100 km |
Euro Camper, Euro Deluxe | NZD 8,04 pro 100 km |
2.6. Steuern
Die örtlichen Steuern auf alle in Euro bezahlten Leistungen sind in den Preisen inklusive.
Für alle hier genannten und vor Ort in NZD zu bezahlenden Beträge sind die örtlichen Steuern (15% GST – Goods & Service Tax) ebenfalls inklusive.
Änderungen durch den Vermieter sowie die Länder hinsichtlich Steuererhöhungen bzw. zusätzlich vor Ort zu zahlender Gebühren vorbehalten.
2.7. Kreditkartengebühr
Für alle Beträge, die vor Ort beim Vermieter mit Kreditkarte bezahlt werden, fallen folgende Gebühren an:
VISA / Mastercard Debitkarte / Kreditkarte: 2.7%
American Express Kreditkarte: 5.2%
3. Versicherungen, Kaution
3.1. Versicherungen
Im Standard-Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von NZD 5.000,- (Hitop und Endeavour) bzw. NZD 7.500,- (Euro Tourer, Euro Camper und Euro Deluxe) pro Schadensfall eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach und Personenschäden) versichert.
Zur Erhhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung ber maximal 10 Mio. Euro eingeschlossen.
Durch Abschluss von Zusatzversicherungen vor Ort kann die Selbstbeteiligung reduziert werden.
Option 1 ("The Middle Road"):
- NZD 44,-/Tag, maximal NZD 2.200,-
- Reduziert die Selbstbeteiligung sowie die Kaution auf NZD 2.500,- pro Schadensfall.
- NZD 52,-/Tag, maximal NZD 2.600,-
- Reduziert die Selbstbeteiligung auf NZD 0,- und die Kaution auf NZD 250,-.
Im Standard-PLUS-Paket wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet.
Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die
HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
oder per Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
- Endabrechnung der Schadensabwicklung
- FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung
In folgenden Fällen ist eine Erstattung seitens der HanseMerkur jedoch ausgeschlossen:
- Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung
- Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
- wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
- Schäden an der Inneneinrichtung
- Schäden an der Markise (soweit vorhanden)
- Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsysteme
- Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelten (soweit vorhanden)
- Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind
Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden). Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe, Reifenschäden, Schäden durch Umkippen oder Überschlagen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung sowie Schäden an Unterboden und Dach versichert.
Vor Ort können zusätzlich folgende Zusatzversicherungen gebucht werden:
“Extended Roadside Assistance“:
- NZD 5,-/Tag, maximal NZD 125,-
- beinhaltet zusätzlich Abschleppkosten bis 25km, Fremdstarthilfe, Reifenwechsel, Öffnen des Fahrzeugs bei Aussperrung, Ersatzschlüssel bei Verlust bis zu NZD 120, Lieferung von bis zu 20 Liter Benzin im Notfall mit Anfahrtskosten bis zu NZD 220,- (Nicht-mechanische Probleme sind nicht abgedeckt, und die Gäste können aufgefordert werden, das Wohnmobil zu einer Reparaturwerkstatt zu bringen)
„Windscreen and Tyre Protection Plus Extended Roadside Assistance”:
- NZD 10,-/Tag, maximal NZD 250,-
- beinhaltet zusätzlich zu den Leistungen der „Extended Roadside Assistance“ die Kosten für eine Schaden an der Windschutzscheibe sowie zwei Reifenschäden
- Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen),
- Schäden an Reifen und Windschutzscheibe (Ausnahmen siehe oben)
- Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung (Ausnahmen siehe oben),
- grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unterAlkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer),
- Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) und
- durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten
- durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie
- Verlust oder Schäden an Privatgegenständen
- Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
- Schäden am Slideout
- Schäden an Dach und Unterboden (Ausnahmen siehe oben),
- Schäden aufgrund der fehlerhaften Benutzung von Schneeketten.
Für Reisegepäck besteht kein Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung ist empfehlenswert.
3.2. Kaution
Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen (akzeptiert werden Visa /Mastercard, Debit- sowie Kreditkarte oder American Express Kreditkarte). Die Höhe der Kaution ist abhängig vom gewählten Versicherungspaket. Der Kreditkarteninhaber muss persönlich anwesend sein und unterschreiben. Dieser ist auch für alle Schäden am Mietfahrzeug verantwortlich.
Beim Standard Paket und ohne Abschluss einer Zusatzversicherung sowie beim Standard-PLUS Paket beträgt die Kaution NZD 5.000,- (Hitop, Endeavour) bzw. NZD 7.500,- (Euro Tourer, Euro Camper, Euro Deluxe) bzw. bei Abschluss der Option 1: NZD 2.500,-. Der Betrag wird bei Fahrzeugübernahme von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Auf eine ausreichende Deckung ist zu achten! Bedingt durch Kursschwankungen zwischen dem Tag der Abbuchung und Gutschrift kann sich eine Betragsdifferenz ergeben, die weder vom Vermieter noch von FTI zurückerstattet wird.
Bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS-Paket bzw. bei Abschluss der Option 2 vor Ort beträgt die Kaution NZD 250,- . Dieser Betrag wird nicht abgebucht, es wird eine Autorisierung der Kreditkarte vorgenommen, welche den Kreditrahmen entsprechend reduziert.
3.3. Wichtig
Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Apollo Neuseeland nichtig!
3.4. Weitere Hinweise
Alle Kreditkartenabbuchungen erfolgen in neuseeländischen Dollar. Die Differenz bei der Rückerstattung der Kaution aufgrund von Kursschwankungen und anfallenden Gebühren, kann weder vom Vermieter direkt, noch beim Reiseveranstalter zurückgefordert werden.
Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
Die angebotenen Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.
4. Bestimmungen
4.1. Führerschein
Nationaler Führerschein (Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B) in Verbindung mit einem internationalem Führerschein ist erforderlich. Die Fahrer müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Führerscheins und dieser muss für die gesamte Anmietdauer des Fahrzeuges gültig sein. Digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert.
4.2. Mindestalter
Das Mindestalter der eingetragenen Fahrer beträgt 21 Jahre.
4.3. Zusatzfahrer
Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.
4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte und Ihren Pass sowie den Voucher von FTI.
4.5. Fahrzeugbelegung
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte.
4.6. Mindestmietdauer
Die Mindestmiete beträgt 5 Tage
26.12.23 – 07.01.24: 14 Tage
08.01.24 – 15.03.24: 10 Tage
28.03.24 – 02.04.24: 7 Tage
Einwegmieten generell: 7 Tage bzw. 10 Tage im Zeitraum 01.10.23 – 31.03.24 (nur für die Strecke AKL-CHC)
weitere Ausnahmen laut System
4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung
Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE Reiseteilnehmer bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der Hauptfahrer/Mieter (muss bei Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird. Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise zur Maximalbelegung in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.
4.8. Gruppenbuchungen
Die Buchung von drei oder mehr Fahrzeugen mit den gleichen Daten gilt als Gruppe und unterliegt gesonderten Bedingungen. Nähere Infos dazu erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
5. Ausstattung
5.1. Fahrzeugausstattung
Persönliche Campingausstattung (pro Person):
Decke mit Bezug, Kissen, Kissenbezug, Bettlaken, Handtuch
Küchen-Campingausstattung:
Geschirrtücher, Teller, Tassen, Gläser, Messer, Gabeln, Löffel, Schüsseln, Pfannen, Kochtöpfe, Flaschenöffner, Dosenöffner, Sieb, Toaster, Wasserkocher usw.
Grundausstattung: Wäscheleine, Wäscheklammern, Kehrschaufel und Besen, Eimer, Wasserschlauch, Besen und Feuerlöscher
5.2. Kindersitze
Kindersitze sind in Neuseeland für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen. Kinder bis zu 4 Jahren (bis 18kg) benötigen einen Schalensitz, bis zu 8 Jahren (15-36kg) eine Sitzerhöhung (Booster). Bitte beachten Sie, dass Babys unter 6 Monaten eine entsprechende Babyschale benötigen, welche vom Vermieter nicht angeboten wird. Die Befestigung eines Kindersitzes bzw. eine Sitzerhöhung ist in den Fahrzeugkategorien Hitop und Euro Tourer nicht möglich . Kosten NZD 40,- pro Miete (zahlbar vor Ort), im Super Inklusiv Plus Paket inklusive.
Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen.
5.3. Extras
Vor Ort können Sie folgende Extras anmieten:
Campingtisch |
NZD 27,-/Miete (im Super-Inklusiv-PLUS Paket enthalten) |
Campingstuhl |
NZD 19,-/Miete (im Super-Inklusiv-PLUS Paket enthalten) |
Camping-Set (2 Stühle & Tisch) | NZD 50,-/Miete |
Camping-Set (6 Stühle & Tisch) | NZD 75,-/Miete |
Schneeketten | NZD 50,- pro Miete (im Super Inklusiv PLUS Paket inklusive - auf Anfrage) |
Kindersitz/Sitzerhöhung | NZD 40,-/Miete (im Super-Inklusiv-PLUS Paket enthalten; bei Buchung angeben) |
Heizlüfter | NZD 17,-/Miete |
6.1. Fahrtbeschränkungen
Camper und Wohnmobile dürfen nur auf geteerten Straßen gefahren werden. Ausnahmen sind Zufahrten zu anerkannten Campingplätzen oder Skigebieten, die nicht länger als 10km sind.
Folgende Strecken dürfen generell nicht befahren werden: Ninety Mile Beach (Northland), Strecken nördlich von Colville und Waikawau (Coromandel Halbinsel), Skippers Road (Queenstown), die Straße von Wanaka nach Mount Aspiring ab der Ausfahrt Teble Cone, The Forgotten Highway (State Highway 43 von Taumaranui bis Stratford) sowie Crown Range Road/Cardrona Valley Road von Cardrona bis Arrow Junction (Queenstown).
Fahrten auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden sind verboten und erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Alle Fahrzeuge sind mit Ortungsgeräten ausgestattet. Bei Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften oder Mietbedingungen berechnet Apollo eine Strafgebühr von bis zu NZD 300,-/ Vorfall.
7. Anmietung
7.1. Anmietstationen
Auckland und Christchurch
7.2. Öffnungszeiten
Alle Stationen sind das ganze Jahr täglich von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet, (letzte Anmietung 16 Uhr)
Alle Stationen sind am 07.04.23, 25.12.23, 01.01.24 und 29.03.24 geschlossen.
7.3. Fahrzeugübernahme
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten.
7.4. Fahrzeugrückgabe
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten. Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird, ist keine Erstattung möglich.
Verlängerungen der Miete nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters auf der Basis von vor Ort gültigen Tagespreisen möglich. Dieser Preis muss nicht der gebuchten Flexrate entsprechen, die Bezahlung ist sofort vor Ort per Kreditkarte erforderlich.
Nicht genehmigte Verlängerungen der Mietdauer werden mit zusätzlichen Gebühren belegt, die Miettage werden entsprechend berechnet.
Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich. Dafür fallen entsprechende Gebühren an. Die Einwegmiete wird nicht erstattet.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.
Bitte beachten Sie, dass beim Standard sowie beim Standard-PLUS Paket jeder Schaden am Fahrzeug sowie am Eigentum von Dritten während der Miete bei Fahrzeugrückgabe bezahlt werden muss. Die anfallenden Kosten werden am Ende der Miete kalkuliert und berechnet, unabhängig davon ob der Schaden durch eine Zusatzversicherung der Kunden abgedeckt ist. Bei Buchung des Standard sowie des Standard-PLUS Pakets muss daher für die Fahrzeugrückgabe mehr Zeit eingeplant werden, da die Überprüfung möglicher Schadensfälle mehr Zeit in Anspruch nimmt.
7.5. Transfers
Der Vermieter bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen Flughafen und Vermietstation in Auckland und Christchurch an.
7.6. Modellgarantie
Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.
8. Sonstiges
8.1. Pannenhilfe, Reparaturen
Trotz regelmäßigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, innerhalb 24 Stunden den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Kleine Reparaturen und notwendige Auslagen bis zu NZD 100,- können ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über NZD 100,- muss vom Vermieter eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar!
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
8.2. Mautgebühren
Für einige wenige Straßen in Neuseeland werden Mautgebühren erhoben. Die Bezahlung der Gebühren liegt in der Verantwortung des Mieters und erfolgt auf elektronischem Wege. Apollo behält sich vor alle Mautgebühren der Kreditkarte der Kunden zu belasten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von NZD 75,-.
8.3. Haustiere
Hunde sind nach vorheriger Genehmigung durch Apollo erlaubt (muss bei Buchung angegeben werden). Hierfr berechnet der Vermieter eine Gebhr in Hhe von AUD 250,- (ausgenommen bei Blindenhunden). Sollte das Fahrzeug aufgrund des Haustiers verschmutzt zurückgegeben werden, wird vom Vermieter eine zusätzliche Gebühr erhoben.
8.4. Fährreservierung
Für die Monate Oktober bis März sollten Sie vorab eine Reservierung für die Fähre von der Nord- zur Südinsel (bzw. umgekehrt) vornehmen. Die Überfahrt dauert etwa 3,5 Stunden und ist ein tolles Erlebnis. Informationen und Preise zu den Fähren zwischen Nord- und Südinsel erfragen Sie bitte in Ihrem Reisebüro. Für die Buchung und Beratung wenden Sie sich bitte an uns oder das Reisebüro Ihrer Wahl.
8.5. Wichtiger Hinweis
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von FTI nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
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