1. Leistungen
1.1. Im Standard-Paket eingeschlossen
- Wohnmobil wie gebucht
- unbegrenzte Freikilometer
- Basisversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von NZD 7.500,-
- Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von NZD 20 Mio.
- GST Steuer
- Gebühr für zusätzliche Fahrer
- Küchen-Campingausstattung
- persönliche Campingausrüstung (Details unter Punkt 5.1. Fahrzeugausstattung)
- 24-Std.-Servicenummer vor Ort
- Fahrradträger (auf Anfrage)
- Außenreinigung des Fahrzeugs
- Grundausstattung mit Toilettenchemikalien
- Flughafentransfers
1.2. Im Standard-PLUS Paket zusätzlich eingeschlossen
- Zusatzversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung AG zum Ausschluss der Selbstbeteiligung
1.3. In den Super-Inklusiv-PLUS Paket sind zusätzlich eingeschlossen
- Versicherung ohneSelbstbeteiligung (begrenzt auf einen Schadensfall)
- Campingtisch und -stühle
- Kindersitz/Sitzerhöhung – auf Anfrage (nicht in allen Fahrzeugkategorien möglich)
- Road User Charge Recovery Fee
- WiFi (Empfang nicht landesweit gewährleistet)
1.4. Frühbucherspecial
Für Anmietungen erhalten Sie folgende Frühbucher-Ermäßigung (im Angebotspreis bereits berücksichtigt):
5% auf den Grundpreis bei Festbuchungen bis 120 Tage vor Anmietung.
7% auf den Grundpreis bei Festbuchungen bis 180 Tage vor Anmietung.
Die Ermäßigung wird nur auf den Grundpreis gewährt, nicht auf den Aufpreis zum Standard-PLUS oder Super-Inklusiv-PLUS.
1.5. Preisberechnung
McRent bietet Flex-Raten an. Für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex-Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d.h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen). Welche Flex-Rate(n) für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig sind, erfahren Sie, indem Sie eine Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird vom Vermieter wöchentlich freitags neu festgelegt.
WICHTIG bei Flex-Raten:
Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!
Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:
- Datum der Fahrzeugübernahme oder -abgabe
- Ort der Fahrzeugübernahme oder -abgabe
- Wechsel des Fahrzeugtyps
- Namensänderung
1.6. Stornierungen
Es gelten nachfolgende Stornierungsbedingungen:
bis 60 Tage vor Abreise |
25% |
59 – 50 Tage vor Abreise |
30% |
49 – 15 Tage vor Abreise |
50% |
14 – 1 Tage vor Abreise |
80% |
am Abreisetag (No Show) |
95% |
2. Zusatzkosten
2.1. Nicht im Preis eingeschlossen
- Diesel, Propangas
- Road User Charge Recovery Fee (= Dieselsteuer) (bei Buchung von Super-Inklusiv-PLUS inklusive)
- Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen
2.2. Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") auf Anfrage und gegen Gebühr möglich (wird im Reisepreis eingerechnet und an FTI gezahlt).
2.3. Propangas
Zu Beginn der Miete sind alle Fahrzeuge mit einer vollen Gasflaschen ausgestattet. McRent berechnet NZD 40,- zzgl. einer Servicegebühr von NZD 25,- pro Gasflasche, wenn diese bei der Fahrzeugrückgabe nicht wieder aufgefüllt wurde.
2.4. Reinigungsgebühr
Sollte das Fahrzeug mit verschmutzen Innenraum zurückgegeben werden, fällt eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens NZD 500,- an. Generell müssen Abwassertank und Toilette entleert werden, ansonsten wird dafür eine Gebühr in Höhe NZD 250,- berechnet.
2.5. Kreditkarten
Für alle Beträge, die vor Ort beim Vermieter mit Kreditkarte bezahlt werden, fällt eine Gebühr in Höhe von 2,5% bei Visa und Mastercard an.
2.6. Road User Charge Recovery Fee
Nach Abgabe des Fahrzeugs wird vor Ort die zu zahlende Road User Charge Recovery Fee ermittelt. Diese richtet sich nach den gefahrenen Kilometern und wird vor Ort bezahlt. Die Kosten hierfür betragen NZD 0,09 pro gefahrenen Kilometer. Im Super-Inklusiv-PLUS Paket inklusive.
2.7. AdBlue-Tank
Alle Neufahrzeuge sind mit einem AdBlue-Tank ausgestattet. Das Fahrzeug wird mit einem vollen Tank übernommen und muss wieder mit vollem AdBlue-Tank zurückgegeben werden.
3. Versicherungen
3.1. Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von NZD 20 Mio. ist in allen Paketen eingeschlossen.
Im Standard Paket sowie Standard-PLUS Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von NZD 7.500,- pro Schadensfall eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach und Personenschäden) versichert.
Durch Abschluss einer Zusatzversicherungen vor Ort kann die Selbstbeteiligung reduziert werden.
NZD 39,- pro Tag, reduziert die Selbstbeteiligung auf NZD 1.000,- (begrenzt auf einen Schadensfall)
NZD 69,- pro Tag, reduziert die Selbstbeteiligung auf NZD 500,- (begrenzt auf einen Schadensfall; beinhaltet zusätzlich die Road User Charge Recovery Fee)
Im Standard-PLUS- Paket wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Schäden am Dach und Unterboden sowie durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung sind nicht versichert.
Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die
HanseMerkur Reiseversicherung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
- Endabrechnung der Schadensabwicklung
- FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
- Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung
- Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
- wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
- Schäden an der Inneneinrichtung
- Schäden an der Markise (soweit vorhanden)
- Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen
- Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden)
- Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind
Im Super-Inkusiv-PLUS-Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen (begrenzt auf einen Schadensfall). Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden).
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:
- Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln
- Unfallflucht
- Schäden am Dach und Unterboden
- Reifenschäden
- Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen),
- Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung durch ein anderes Fahrzeug
- Überladen des Fahrzeugs
- grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Missachtung der Mietbedingungen, Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer)
- wenn sich das Fahrzeug in einem während der Mietdauer eingetretenen unsicheren oder verkehrstauglichen Zustand befindet und dieser Zustand den Schaden bzw. Verlust verursacht bzw. zu ihm beigetragen hat und der Mieter oder Fahrer des Fahrzeugs von dem unsicheren oder nicht verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeugs wusste oder hätten wissen müssen
- Schäden durch falsche Betankung
- Schäden durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten
- Kosten für verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel
- Schäden aufgrund der Benutzung von Schneeketten.
- Verlust oder Schäden an Privatgegenständen.
- Schäden an der Markise (wenn grob fahrlässig verursacht)
3.2. Kaution
Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte (akzeptiert werden Visa, Mastercard) zu hinterlegen. Prepaid-Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Der Kreditkarteninhaber muss bei der Fahrzeugübernahme anwesend sein und ist für alle Schäden am Fahrzeug verantwortlich. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom gewählten Versicherungspaket.
Beim Standard Paket sowie beim Standard-PLUS-Paket beträgt die Kaution NZD 7.500,-. Bei gewünschter Nutzung der Markise wird eine zusätzliche Kaution von NZD 2.000 erhoben! Beträgt die Mietdauer 29 Tage oder mehr, wird dieser Betrag bei Fahrzeugübernahme von Ihrer Kreditkarte abgebucht (akzeptiert werden Visa oder Mastercard) welcher bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) wieder erstattet wird. Beträgt die Miete 28 Tage oder weniger wird der Betrag geblockt, es wird nichts abgebucht. Auf eine ausreichende Deckung ist zu achten! Bedingt durch Kursschwankungen zwischen dem Tag der Abbuchung und Gutschrift kann sich eine Betragsdifferenz ergeben, die weder vom Vermieter noch von FTI zurückerstattet wird. Die bei Kreditkartenzahlung anfallenden Gebühren von Visa und Mastercard (2,5%) werden nicht zurückerstattet.
Bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS-Paket wird lediglich eine Autorisierung der Kreditkarte vorgenommen.
3.3. Wichtig
Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
3.4. Weitere Hinweise
Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden mit einer zzgl. Bearbeitungsgebühr in Höhe von NZD 25,- berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.
4. Bestimmungen
4.1. Führerschein
Nationaler Führerschein (Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B) in Verbindung mit einem internationalem Führerschein ist erforderlich. Des Weiteren müssen alle Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz ihres Führerscheins sein.
4.2. Mindestalter
Das Mindestalter des Fahrers beträgt 25 Jahre.
4.3. Zusatzfahrer
Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.
4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen (!) Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI.
4.5. Fahrzeugbelegung
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte.
4.6. Mindestmietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt:
- 5 Tage bei Anmietung vom 11.04. bis 31.10.
- 7 Tage bei Anmietung vom 01.04. bis 10.04. & 01.11. bis 31.03.
4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung
Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE Reiseteilnehmer bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der Hauptfahrer/Mieter (muss bei Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird. Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise zur Maximalbelegung in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.
5. Ausstattung
5.1. Fahrzeugausstattung
Diese ist komplett im Preis enthalten und besteht aus einem Bett-Set (Decke, Kissen, Bettlaken, Bettwäsche) und einem Handtuch-Set (1 Badetuch, 1 Handtuch, 1 Geschirrtuch) pro Person sowie der Ausstattung mit Geschirr für alle Mitreisenden (Essgeschirr, Gläser, Töpfe, Pfannen, Küchengrundausstattung).
5.2. Kindersitze
Baby- bzw. Kindersitze sind in Neuseeland für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen. Kinder bis zu 4 Jahren (bis 18kg) benötigen einen Schalensitz, bis zu 8 Jahren (15-36kg) eine Sitzerhöhung (Booster). Bitte beachten Sie, dass Babys unter 6 Monaten in den Fahrzeugen von McRent nicht befördert werden können. McRent bietet einen Verleih der Kindersitze und Sitzerhöhungen an. Die Gebühr dafür entnehmen Sie bitte dem Punkt 5.3. Zubuchbare Extras. Die Sitze sollten gleichzeitig mit der Fahrzeugbuchung hinzugebucht werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen und das Super-Inklusiv-PLUS Paket gebucht haben.
5.3. Zubuchbare Extras
Folgende Extras können vorab dazu gebucht werden:
- Campingtisch € 16,- pro Miete (im Super-Inklusiv-PLUS Paket inklusive)
- Campingstuhl € 11,- pro Person (im Super-Inklusiv-PLUS Paket inklusive)
- Fahrradträger: kostenlos – Muss bei Buchung angefragt werden.
- Kindersitz (0-4 Jahre) € 30,- pro Person (im Super-Inklusiv-PLUS Paket inklusive)
- Sitzerhöhung (4-8 Jahre) € 18,- pro Person (im Super-Inklusiv-PLUS Paket inklusive)
- Gasgrill (BBQ) € 145,- pro Miete
- mobiles WiFi auf Anfrage gegen Gebühr, im Super-Inklusiv-PLUS Paket inklusive
6. Fahrtgebiet
6.1. Fahrtbeschränkungen
Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen gefahren werden. Fahrten auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden sind verboten und erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Folgende Strecken dürfen generell nicht befahren werden: Fahrten auf allen Ski-Zufahrtswegen, Skippers Canyon Road, Bull Hut Road und Ninety Mile Beach.
7. Anmietung
7.1. Anmietstationen
Auckland und Christchurch
7.2. Öffnungszeiten
Die Stationen sind das ganze Jahr Montag-Freitag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie an Samstagen von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. An Sonntagen sind die Stationen geschlossen.
Alle Stationen sind am 01.04.2024, 25.04.2024, 03.06.2024, 28.06.2024, 28.10.2024, 25.12.2024, 26.12.2024, 01.01.2025, 02.01.2025, 06.02.2025 geschlossen.
Die Angaben sind vorbehaltlich Änderungen.
7.3. Fahrzeugübernahme
Diese erfolgt an der gebuchten Station von Montag–Freitag von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Samstag von 10.00 Uhr bis 13.30 Uhr. Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart. Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen sowie internationalen (!) Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI.
7.4. Fahrzeugrückgabe
Die Fahrzeugrückgabe erfolgt montags bis freitags um 9.00 Uhr und samstags um 10.00 Uhr. Spätere Rückgaben sind auf Anfrage möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Miete im 24h Rhythmus erfolgen muss, d.h. wird das Fahrzeug um 10.00 Uhr abgeholt muss es auch spätestens wieder um 10.00 Uhr am Abgabetag zurück gegeben werden. Änderungen der Rückgabestation nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich. Auch Verlängerungen der Mieten nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters auf Basis der vor Ort gültigen Tagespreise möglich. Dieser Preis muss nicht der vorab gebuchten Rate entsprechen, die Bezahlung ist sofort vor Ort per Kreditkarte erforderlich.
Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird, ist keine Erstattung möglich. Wird das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Rückgabestation zurückgegeben fällt eine Gebühr von mindestens NZD 1.000 an, bei verspäteter Rückgabe werden zusätzlich 150 NZD berechnet und bei Nichtrückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt, später als 24 Stunden, wird pro angefangene Stunde eine Gebühr in Höhe von NZD 50 fällig (höchstens der Tagesmietpreis für jeden verspäteten Tag) sowie die Kosten, falls der Nachmieter gegenüber dem Vermieter Ansprüche, aufgrund einer dadurch verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht.
Das Fahrzeug muss wie folgt zurückgegeben werden:
mit einem vollen Kraftstofftank und vollen Propangasflaschen. Bei Nichteinhaltung werden Wiederbefüllungsgebühren in Höhe von NZD 2,50 pro Liter Kraftstoff bzw. NZD 40 pro Propangasflasche zuzüglich einer Servicegebühr von NZD 25 berechnet.
- mit geleertem Toiletten- und Abwassertank, sonst fällt eine Gebühr in Höhe von NZD 250 an
- mit der kompletten Fahrzeugausstattung, vollständig und unbeschädigt.
- in einem angemessenen sauberen und ordentlichen Zustand. Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungsgebühr von mindestens NZD 500 berechnet.
WICHTIG:
Sollte Ihr Rückflug vor oder bis mittags erfolgen, empfehlen wir dringend die Buchung des Fahrzeugs mit Abgabe bereits am Vortag und eine Hotelübernachtung.
7.5. Transfers
Der Vermieter bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen Flughafen und Vermietstation in Auckland und Christchurch an. Zur Buchung benötigt McRent die Flugdaten (Flugnummer und Uhrzeit) sowie Kontaktdaten der Kunden.
7.6. Modellgarantie, Fahrzeugtyp
Die Fahrzeuge werden max. 2 Saisonen vermietet, sind also höchstens 2 Jahre alt. McRent unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder größeres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet.
Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters.
Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung.
Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Größe bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggröße und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrößen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen.
Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.
8. Sonstiges
8.1. Pannenhilfe, Reparaturen
Trotz regelmäßigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich während der Geschäftszeiten oder ansonsten innerhalb von 24 Stunden nach dem Schadenereignis den Vermieter zu benachrichtigen.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
8.2. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter über die Servicehotline oder die Anmietstation (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.
Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
8.3. Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten
- Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.
- Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
8.4. Fährüberfahrten
Für die Monate Oktober bis März sollten Sie vorab eine Reservierung für die Fähre von der Nord- zur Südinsel (bzw. umgekehrt) vornehmen. Die Überfahrt dauert etwa 3,5 Stunden und ist ein tolles Erlebnis. Die Reservierung nehmen wir gerne für Sie vor. Informationen und Preise zu den Fähren zwischen Nord- und Südinsel finden Sie im aktuellen Katalog Australien und Neuseeland der FTI Touristik GmbH (FTI). Für die Buchung und Beratung wenden Sie sich bitte an uns oder das Reisebüro Ihrer Wahl. Bei einer Reservierung ist es empfehlenswert, mindestens für ein Fahrzeug der nächstgrößeren Kategorie als der gebuchten zu reservieren. Sollten Sie vom Vermieter kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen ein größeres als das gebuchte Wohnmobil zur Verfügung gestellt bekommen, könnte dies sonst zu Problemen bei der Beförderung führen.
8.5. GPS-Verfolgungseinrichtung
Das Fahrzeug kann mit GPS-Verfolgungseinrichtungen oder anderen elektronischen Mitteln ausgestattet sein, welche die Verfolgung oder Lokalisierung des geografischen Standortes des Fahrzeuges ermöglichen.
8.6. Mautgebühren
Für einige wenige Straßen in Neuseeland werden Mautgebühren erhoben. Die Bezahlung der Gebühren liegt in der Verantwortung des Mieters und erfolgt auf elektronischem Wege.
8.7. Haustiere / Rauchen
Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet.
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat ebenfalls der Mieter zu tragen.
8.8. Wichtiger Hinweis
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von FTI nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
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