1. Leistungen
1.1. In den Standard-Preisen sind eingeschlossen
- Fahrzeugmiete wie gebucht
- Unbegrenzte Freikilometer
- Basisversicherung mit Selbstbeteiligung pro Schadensfall *
- Zusatzhaftpflichtversicherung mit EUR 10 Mio. Deckungssumme
- Lokale Steuern
- Servicegebühr ("Contract Fee")
- 1.Gasfüllung
- Ein Zusatzfahrer
- Küchen-Campingausstattung (inklusive für maximal 4 Personen, Details unter Punkt 5.1. Fahrzeugausstattung)
- Transfer ab/bis Flughafen oder Stadt-Hotel zur Mietstation, Details unter Punkt 2.3
- Reinigungsgebühr**
- 4WD Outback Safety Kit (Werkzeug, Abschleppseil, Spaten, Starthilfekabel etc.)
- 24h- Pannenservice vor Ort
öhe der Selbstbeteiligung unterscheidet sich je nach der gebuchten Fahrzeugkategorie. Nähere Details entnehmen Sie bitte dem Punkt 3. Versicherungen.
** Endreinigung: Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden
1.2. Im Standard-PLUS Paket zusätzlich eingeschlossen:
- Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall durch die HanseMerkur Reiseversicherung. Details unter Punkt 3.3 Selbstbeteiligung
1.3. Im Super-Inklusiv-PLUS Paket zusätzlich eingeschlossen:
- Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung
1.4. Preisberechnung
Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, d.h. der Tag der Übernahme und der Tag der Abgabe zählen jeweils als voller Tag, ungeachtet der Zeit, zu der das Fahrzeug während der Öffnungszeiten übernommen oder zurückgegeben wird.
Die unterschiedlichen Saisonzeiten werden zu Grunde gelegt.
1.5. Stornierungen
Es gelten die Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen der FTI Touristik GmbH.
2. Zusatzkosten
2.1. Nicht im Preis eingeschlossen
- Benzin oder Diesel, Propangas, Betriebskosten
- Kosten für Zusatzversicherungen (Abschluss & Zahlung vor Ort) bei Buchung des Standard- und Standard-PLUS Paketes
- Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen
- Küchen-Campingausstattung für die 5. Person (Details unter Punkt 5.1. Fahrzeugausstattung)
2.2. Länderzuschläge
Für Grenzüberschreitungen berechnet Asco Car Hire folgende Gebühren (zahlbar vor Ort):
Botswana, Südafrika, Simbabwe, Lesotho und Swasiland: |
NAD 720 |
Sambia, Malawi und Mozambique: |
NAD 3.090 |
Bitte beachten Sie, dass beim Grenzübertritt von offizieller Seite erhobene Gebühren zusätzlich anfallen!
2.3. Transfers
Asco Car Hire bietet einen kostenfreien Transferservice vom Flughafen oder Stadt-Hotel zur Vermietstation und zurück an. Sollten Sie Ihr Fahrzeug erst am nächsten Tag übernehmen, bringt Sie ein Fahrer von Asco Car Hire auch zu Ihrem Hotel und holt Sie hier am nächsten Tag ab, um Sie zur Vermietstation zu bringen. Auch am Rückgabetag erfolgt der Transfer entweder zum Flughafen oder zu Ihrem Hotel. Bitte geben Sie bei Buchung Ihre Flug- bzw. Hoteldaten an. Der Transfer ist nur dann garantiert, wenn Asco Ihre Flug- bzw. Hoteldaten bis spätestens 7 Tage vor Anmietung vorliegen.
Der Shuttle verkehrt zwischen 07.00 und 17.00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass der Transferbus aus versicherungstechnischen Gründen nur auf asphaltierten Straßen fahren darf und daher eine Abholung nur von Stadthotels möglich ist, jedoch nicht von Lodges in der Umgebung von Windhoek.
2.4. Steuern
Auf alle vor Ort zu zahlenden Gebühren fallen zusätzlich folgende Steuern an: Namibia 15% (vorbehaltlich Änderungen durch den Vermieter oder die Länder)
3. Versicherungen
3.1. Versicherung
Haftpflichtversicherung
Die obligatorische Haftpflichtversicherung ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Die Haftpflichtdeckung für die auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer entspricht NAD 15 Mio..
Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Euro eingeschlossen.
Kaskoversicherung
Eine Basis-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung pro Schadensfall ist in unserem Standard- und Standard-PLUS-Paket eingeschlossen. Bitte entnehmen Sie die Höhe der Selbstbeteiligung untenstehender Tabelle.
Bei Buchung des Standard Paketes kann durch Abschluss von Zusatzversicherungen vor Ort die Selbstbeteiligung reduziert werden. Siehe nachfolgende Tabelle. Bei Buchung des Standard-PLUS Pakets ist bereits eine Zusatzversicherung durch FTI zur Rückerstattung der Selbstbeteiligung eingeschlossen, weitere Infos finden Sie im Abschnitt 3.3. Der Abschluss einer Zusatzversicherung vor Ort zur Reduzierung der Selbstbeteiligung ist daher nicht zwingend notwendig. Bitte beachten Sie jedoch unten aufgeführte Versicherungsausschlüsse bei Buchung des Standard-PLUS Pakets.
Standard- & Standard-PLUS Paket |
Zusatzversicherung Option 1 |
Zusatzversicherung Option 2 |
Zusatzversicherung Option 3 |
Kaution / Selbstbeteiligung |
Kosten / Tag |
Kaution / Selbstbeteiligung |
Kosten / Tag |
Kaution / Selbstbeteiligung |
Kosten / Tag |
Kaution / Selbstbeteiligung |
NAD 40.000 |
NAD
130 |
NAD 20.000 |
NAD 240 |
NAD 5.000 |
NAD 400 |
NAD 0 |
Bitte beachten Sie beim Standard- & Standard-PLUS Paket sowie bei Abschluss der Zusatzversicherung:
Option 1 und 2 sind Schäden an der Windschutzscheibe, dem Unterboden, Reifenschäden, Sandsturmschäden sowie Schäden ohne Fremdbeteiligung nicht versichert.
Nur die Zusatzversicherung Option 3 deckt Schäden an der Windschutzscheibe, einen Reifenschaden, Sandsturmschäden, Schäden ohne Fremdbeteiligung sowie Unterbodenschäden ab.
Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe, dem Unterboden, ein Reifenschaden, Sandsturmschäden sowie Schäden ohne Fremdbeteiligung versichert.
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:
- Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln
- aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen)
- grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen)
- durch Nachlässigkeit entstandene Schäden (z.B. falsche Benutzung des Allradantriebes, Brandschäden und Schäden an Motorhaube und Fahrzeugdach verursacht durch Sitzen/Stehen)
- Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse
- Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen
- Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite
- Schäden durch falsche Betankung
- Schäden durch Überladen und Überschlagen des Fahrzeugs (im Super-Inklusiv-PLUS versichert, sofern kein Dritter involviert ist)
- Schäden durch falsche Benutzung der Differenzialsperre und Verteilergetriebe
Reisegepäck ist nicht versichert. Der Abschluss einer Reiseunfall-/-kranken- u. -gepäckversicherung ist empfehlenswert.
WICHTIG: Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Asco Car Hire nichtig!
3.2. Kaution Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen. Hierfür wird nur die Kreditkarte des Mieters (Hauptfahrers) akzeptiert. Asco Car Hire akzeptiert nur VISA und Mastercard.
Die Höhe der Kaution ist abhängig vom gewählten Versicherungspaket und der gebuchten Fahrzeugkategorie.
Bitte entnehmen Sie die Höhe der Kaution obenstehender Tabelle.
Der Betrag wird von Ihrem Kreditkartenkonto autorisiert. Die Kaution wird wieder freigegeben, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und sauber an der gebuchten Station zurückgegeben wird.
Differenzen aufgrund von Währungsschwankungen gehen zu Lasten des Mieters und können weder vom Vermieter noch von der FTI Touristik GmbH zurückgefordert werden.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc., sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden zzgl. einer Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.
3.3. Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Beim Abschluss der Zusatzversicherungen reduziert sich die Selbstbeteiligung wie oben angegeben.
Die Selbstbeteiligung wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.
Im südlichen Afrika besteht keine Pflicht, sein Fahrzeug sowie sich gegen Schäden Dritter zu versichern. Es ist demnach oft unmöglich, von diesen Fahrern Gelder zu erhalten, auch nicht durch das Rechtssystem in Südafrika/Namibia und den Nachbarstaaten. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter auf jeden Fall in der Höhe der Selbstbeteiligung, egal wer den Unfall verursacht hat.
WICHTIG: Bekennen Sie sich nie schuldig und machen Sie kein Angebot, den Schaden zu übernehmen!
Bei Buchung des Standard-PLUS-Pakets wird die Selbstbeteiligung nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Versicherung erstattet. Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden:
- umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist
- umgehende Benachrichtigung des Vermieters
- bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen
- eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann
Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die
HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
oder per Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
- Endabrechnung der Schadensabwicklung
- FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
- Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung
- Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
- wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
- Schäden an der Inneneinrichtung
- Schäden an der Markise
- Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsysteme
- Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelten
- Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind
3.4. Weitere Hinweise
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter belastet wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten zuzüglich einer Gebühr nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
4. Bestimmungen
4.1. Führerschein
Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich. Zusätzlich wird ein internationaler Führerschein empfohlen. Der Fahrer muss zudem seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerscheins sein.
4.2. Mindestalter
Das Mindestalter des Mieters und aller Fahrer beträgt 23 Jahre. Bei den Fahrzeugkategorien K, VKK, SP, VSP, TP, VTP, V, VVV, VWW und W liegt das Mindestmietalter bei 30 Jahren.
4.3. Zusatzfahrer
Alle Personen, die den Camper fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für sein eigenes einzustehen. In allen Paketen ist ein Zusatzfahrer inklusive.
Kosten: NAD 41 pro Tag
4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte und Ihren Reisepass sowie den Voucher der FTI Touristik GmbH.
4.5. Fahrzeugbelegung
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte.
4.6. Mindestmietdauer
Die Mindestmietzeit beträgt 6 Miettage beim Standard- und Standard-PLUS-Paket, 10 Miettage beim Super-Inklusiv-PLUS-Paket.
4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung
Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE Reiseteilnehmer bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der Hauptfahrer/Mieter (muss bei Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird. Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise zur Maximalbelegung in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.
5. Ausstattung
5.1. Fahrzeugausstattung
Die Camper sind komplett ausgestattet mit:
bestehend aus Bettwäsche, Decken, Kissen, Bezüge und Geschirrtücher.
Inklusive für maximal 4 Personen, die Campingausstattung für die 5. Person beträgt NAD 46/Tag und ist vor Ort zu entrichten.
Sie erhalten dazu Töpfe und Pfannen, Geschirr, Besteck, Flaschen- und Dosenöffner, Gemüseschäler, Korkenzieher
Bitte beachten Sie, dass alle Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen mit einem GPS- Sender ausgestattet sind, um das Fahrzeug im Bedarfsfall zu orten.
5.2. Kindersitze, Extras Baby- bzw. Kindersitze sind im südlichen Afrika gesetzlich vorgeschrieben.
Kindersitze sind auf Anfrage buchbar und kosten NAD 783 pro Anmietung. Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. einer Sitzerhöhung möglich ist. Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen.
Vor Ort können Sie zudem folgende Extras anmieten (auf Anfrage, bitte vorab anmelden):
- Navigationssystem NAD 113 pro Tag
- Markise NAD 65 pro Tag
- Hard-top Dachzelt (2 Personen) NAD 75 pro Tag
- Bodenzelt NAD 72 pro Tag
- Satellitentelefon NAD 195 pro Tag
6. Fahrtgebiet
6.1. Fahrtgebiet, Fahrtbeschränkungen Die Fahrzeuge dürfen auf allen in einer offiziellen Landkarte eingezeichneten Straßen fahren.
Das Befahren von Dünen (z.B. Naukluft NP, Namib Desert, Skeleton Coast) ist strengstens verboten.
Das Befahren des Botswana Nationalparks sowie dessen Umgebung (z.B. Chobe NP, Central Kalahari NP, Moremi NP) erfolgt auf eigene Gefahr.
Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen-, oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen vorzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Fahrten auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz).
WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN:
- Parken Sie am besten nur auf bewachten Plätzen
- im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern kann es schwieriger sein, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland
- Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen/Vertretungen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten
- vor allem Namibia ist überwiegend trockenes Wüstengebiet und die Mehrheit der Nebenstraßen sind Schotterstraßen. Es ist unmöglich, die Fahrzeuge vollständig staubdicht abzusichern und es kann keine Erstattung erfolgen für das Eindringen von Staub in die Fahrzeuge und das Reisegepäck.
TIPP: Das Reisegepäck während der Fahrt beispielsweise mit einem Plastikmüllsack schützen.
7. Anmietung
7.1. Anmietstationen
Windhoek.
Anmietungen und Abgaben an anderen Stationen und in anderen Ländern sind auf Anfrage in unserem Servicecenter möglich. Hierbei können zusätzliche Übernahme- und/ oder Einweggebühren anfallen.
7.2. Öffnungszeiten Die Mietstationen sind wie folgt geöffnet:
Montag bis Sonntag: 07:30-17:00 Uhr *
* Für die Übernahme und/oder Rückgabe am Wochenende und an Feiertagen wird jeweils eine einmalige Gebühr in Höhe von NAD 370 fällig. Diese ist zahlbar vor Ort.
7.3. Fahrzeugübernahme
Die Fahrzeugübernahme erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten. Wird das Fahrzeug später als geplant übernommen, erfolgt hierfür keine Rückerstattung.
Bei Übernahme des Fahrzeugs erhält der Kunde eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.
7.4. Fahrzeugrückgabe
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten zu der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit. Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben, ist keine Erstattung möglich.
Verspätete Rückgaben (wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird) ziehen Gebühren nach sich. Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich, dafür können gesonderte Gebühren anfallen. Eine Verlängerung vor Ort muss auch vor Ort bezahlt werden. Die Kosten dafür können von unseren Preisen zum Zeitpunkt der Buchung abweichen.
Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden.
Wenn das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben wird, wird der Schaden in entsprechender Höhe mit der jeweiligen Selbstbeteiligung verrechnet.
Der Vermieter behält sich zudem vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben, falls das Fahrzeug im Inneren nicht besenrein zurückgegeben wird.
Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Benzinstand, wie bei Übernahme, zurückgegeben werden. Bei Abgabe des Fahrzeugs mit einem leeren Tank wird eine Tankfüllung zum aktuellen Benzinpreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr berechnet.
Die bei der Fahrzeugübernahme gefüllte Gasflasche muss nicht wieder aufgefüllt werden.
7.5. Modellgarantie, Fahrzeugtyp
Asco Car Hire unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist.
Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff und sonstige Gebühren, werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters.
Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung.
Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.
8. Sonstiges
8.1. Pannenhilfe, Reparaturen
Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Hierzu steht Ihnen vor Ort eine 24h- Servicenummer zur Verfügung.
Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter außer dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat Asco Car Hire, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls unter Vorlage einer Skizze) zu erstellen.
Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland.
Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.
8.2. Endreinigung
Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden. Ist das Fahrzeug bei Übernahme nicht vollständig aufgetankt, können Sie das Fahrzeug mit dem gleichen Benzinstand, wie bei Übernahme des Fahrzeugs, zurückgeben. Die Gasflasche ist bei der Übernahme aufgefüllt und darf leer zurückgegeben werden.
8.3. Haustiere
(Haus)tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.
WICHTIGER HINWEIS
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von uns (FTI Touristik GmbH) nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
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