Vorbei ist die Zeit der komplizierten Visumsbeschaffung: Wer heutzutage als Tourist nach Australien einreisen will kann aufatmen – dank des eVisitor-Visums. Mittlerweile ist diese unkomplizierte Visumsform, die es seit Ende 2008 gibt, weit verbreitet, sie wird auch oft als „eVisitor (subclass 651“) bezeichnet.

Hier finden Sie Antworten auf die neun wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den Visumsbestimmungen, der Beantragung und der Einreise:

 

1. Was ist das eVisitor-Visum und für wen ist es gedacht?

Das eVisitor-Visum ist für Personen gedacht, die auf dem roten Kontinent Urlaub machen, sich Sehenswürdigkeiten anschauen oder Familie oder Verwandte besuchen wollen. Es ist nicht möglich mit diesem Visum einer bezahlten und langfristigen Arbeit nachzukommen, Freiwilligenarbeit wird jedoch akzeptiert, wenn nur Mahlzeiten und eine Unterkunft oder ein kleines Taschengeld im Gegenzug für die Arbeit zur Verfügung gestellt werden. Auch Businessaktivitäten sind in einem begrenzten Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B., wenn man nur eine Konferenz in Australien besucht oder Geschäftsverhandlungen durchführt.

 

2. Welche Vorteile hat es gegenüber anderen Visa?

Der große Vorteil im Gegensatz zu den australischen Besuchervisa ist, dass es online beantragt wird und man seinen Reisepass nicht an die Botschaft schicken muss. Alle Daten und die Einreiseerlaubnis selbst werden elektronisch gespeichert. Dadurch gestaltet sich die Beantragung relativ unkompliziert.

 

3. Für welchen Zeitraum ist es gültig?

Mit diesem Visum ist es erlaubt, innerhalb des Geltungszeitraums von 12 Monaten nach Ausstellungsdatum mehrmals nach Australien für jeweils drei Monate am Stück (bzw. 90 Tage) zu den oben erwähnten Zwecken einzureisen. Leider lässt sich das Visum bei Bedarf nicht verlängern. Nach den 90 Tagen muss eine Ausreise erfolgen, eine Wiedereinreise ist anschließend jedoch wieder ohne Probleme möglich und die drei Monate laufen von neuem. Hat man vor länger als drei Monate am Stück in Australien als Tourist zu verbringen sollte man jedoch besser das Besuchervisum (Klasse 600) beantragen.

 

4. Was kostet das Visum?

Das E-Visitor-Visum für Australien ist derzeit kostenlos.

 

5. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein und, falls Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einer der folgenden Nationalitäten angehören: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechei, Ungarn, Vatikanstadt, Vereintes Königreich von Großbritannien, Zypern.

Des Weiteren müssen bestimmte Gesundheitsauflagen erfüllt werden, vor allem darf man keine Tuberkulose haben. Man darf außerdem nicht zu Gefängnisstrafen verurteilt worden sein, bei denen die Zeit im Gefängnis zwölf Monate überschritten hat. In diesem Fall sollte ebenfalls das normale Besuchervisum (600) stattdessen beantragt werden.

 

6. Wo kann ich es beantragen?

Das Visum kann nur außerhalb Australiens beantragt werden. Man kann das Visum auf der Website der australischen Einwanderungsbehörde selbst beantragen oder es über eine Agentur beantragen lassen, aber das ist letztendlich nicht viel einfacher, als es selbst zu beantragen, vor allem, da der Antrag vollkommen elektronisch abläuft, es entfällt also jeglicher Papierkram. Kosten fallen im Falle der Nutzung einer Visaagentur ebenfalls an. Einen Stempel in den Pass bekommen Sie erst bei der Einreise.

Hier geht es direkt zum Antrag: eVisitor

 

7. Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Allem voran ist ein gültiger Reisepass nötig. Dieser muss mindestens für die Gesamtlänge der Reise gültig sein. Im Prozess der Beantragung müssen Sie sich mit Ihrer Emailadresse einen Account beim „Department of Immigration and Border Protection“, also der australischen Einwanderungsbehörde, erstellen. Wichtig ist ebenfalls die Ausweisnummer ihres Reisepasses. Das Visum ist an ebendiese Nummer gebunden, weswegen auch mit exakt demselben Ausweis wie angegeben eingereist werden muss.

 

8. Wann sollte man es beantragen und wie lange dauert es, bis ich das Visum bekomme?

Momentan gibt die australische Einwanderungsbehörde an, dass ca. 90% der Bewerbungen innerhalb eines Tages bearbeitet werden, es geht also sehr schnell. Man bekommt ebenfalls eine Bestätigung über das Visum per Mail, in der wichtige Informationen zum Visum wie z.B. die Nummer und die Gültigkeit mitgeteilt werden. Jedoch sollte der Antrag nicht später als zwei Wochen vor der geplanten Ausreise eingereicht werden. Den Status des Antrags können Sie jederzeit durch den bei der Beantragung erstellten „ImmiAccont“ auf der Website der australischen Einwanderungsbehörde einsehen. Nach dem Tag der Ausstellung ist es 12 Monate lang gültig.

 

9. Was muss ich bei der Einreise beachten?

Die australischen Zoll- und Einfuhrbestimmungen sind streng, insbesondere in Bezug auf Lebensmittel. Am besten erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld, was ein-und ausgeführt werden darf.

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