Frau mit Sonnenhut am Pool
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Felsstrand
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Kinder auf Banana Boat
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Vor wenigen Tagen trat die überarbeitete Pauschalreiserecht-Richtlinie in Kraft, dabei wird vor allem der Begriff Pauschalreise erweitert und höhere Schutzstandards für den gesamten EU-Raum aufgenommen.

Sie soll Urlauber im Falle, dass etwas schief geht wie z.B. bei einer Veranstalterpleite besser schützen, allerdings löste sie vor allem bei Verbraucherschützern aus vielerlei Gründen Unmut aus.

Vor allem auf der Veranstalterseite sind nun viele Änderungen zu erkennen und vor allem auch umzusetzen, aber auch auf der Verbraucherseite gibt es durchaus einige Dinge für Sie zu beachten. Welchen Einfluss die neue Richtlinie im Endeffekt auf Sie, den Urlauber, hat und alles was Sie jetzt zur neuen Richtlinie wissen müssen erfahren Sie in unserem Artikel.

Bergpanorama Wasser
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Wasserflugzeug
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Warum wurde eine neue Richtlinie beschlossen?

Heutzutage werden immer mehr Buchungen über das Internet getätigt, zudem werden Reisebausteine und Reisen aus zusammengesetzten Leistungen in unserer modernen Gesellschaft immer wichtiger. Das neue Reiserecht ist ab dem 1. Juli 2018 anzuwenden und stellt die Reaktion auf ein verändertes Verbraucherverhalten der Kunden dar, eine Entwicklung, die sich in den letzten Jahren abgezeichnet hatte und dringend eine Reform nötig machte.

Die neue Richtlinie stärkt den Verbraucherschutz und trägt zur Vollharmonisierung, also der Anpassung und Vereinheitlichung der Rechte und Pflichten in den EU-Mitgliedsstaaten, bei; bisherige Regelungen stammten aus den 90ern. Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung wie z.B. die Vermittlung "verbundener Reiseleistungen", einem Begriff, zu dem wir später noch einmal kommen.

Kinder spielen am Strand
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Palmenstrand mit Sonnenliege und Schirm
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Sonnenschirme Strand
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Was ändert sich für den Endkunden?

Bisher wurden in der Pauschalreiserecht-Richtlinie nur Pauschalreisen und Einzelleistungen abgedeckt, nun kommt noch ein drittes Element, die verbundene Reiseleistung hinzu. Bei einer verbundenen Reiseleistung bucht der Kunde innerhalb von 24 Stunden mindestens zwei verschiedene Leistungsarten wie z.B. einen Flug mit der Lufthansa und ein Wohnmobil von Spaceships Campervan Rentals für dieselbe Reise, schließt dabei aber separate Verträge mit dem Unternehmen ab; es handelt sich dabei also nicht um eine Pauschalreise sondern jetzt neu um eine sog. verbundene Reiseleistung.

Der Kunde wird über die Vorteile/Rechte mittels eines Formblatts informiert, dass Sie zusammen mit dem Angebot, AGBs, Mietbedingungen etc. vor der Buchung erhalten. Zusammen mit der Rechnung erhalten Sie außerdem einen Sicherungsschein, der die Zahlung des Reisepreises an den Vermittler (TMC Reisen) gegen Insolvenz absichert.

Wird nur eine Leistung gebucht, entfallen dieses Formblatt sowie der Sicherungsschein. Die gute Nachricht ist jedoch, dass jetzt auch viele Einzelleistungen von Veranstaltern „freiwillig“ zur Pauschalreise erklärt werden und dann wieder die Absicherung mittels Sicherungsschein gilt sowie ein Formblatt über die Rechte/Vorteile der Pauschalreise informiert.

Auch weitere Informationspflichten auf der Veranstalterseite zählen zu den Veränderungen, die sich nun durch die veränderte Richtlinie ergeben. Der Vermittler, also das Reisebüro oder der Reiseveranstalter haftet für die Erbringung von bestimmten vorvertraglichen Informationspflichten, dazu zählen z.B. Informationen zur Sprache, in der Aktivitäten organisiert werden, Eignung der Reise für körperlich Benachteiligte, ungefähre Frist zur Erlangung eines Visums etc.. Dazu zählen auch Informationen zur Rückerstattung eingesparter Kosten als Gegenstück zur Preiserhöhung, die Haftung des Reiseveranstalters bei höherer Gewalt und zur Kontaktstelle für Nachrichten, Beschwerden und Forderungen.


Flugzeug silhouette stadtkulisse
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Wegweiser Neuseeland
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Vorteile für Kunden

Ein enormer Vorteil, der sich aus der neuen Pauschalreiserechtlinie für den Kunden ergibt ist hinsichtlich des Kündigungsrechts zu beobachten.

Nach Reisebeginn gilt dieses Recht nur noch für den Urlauber, nicht mehr jedoch für die Veranstalterseite. Auch haben Gäste nun die Chance, Mängel innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren anstatt wie vorher in einem Zeitraum von einem Monat, geltend zu machen.

Die Kontaktstelle für den Kunden für Nachrichtigen, Beschwerden oder Forderungen ist zudem nicht nur mehr der Reiseveranstalter, an den vorher immer verströstet wurde sondern nun auch der Reisevermittler. Dieser hat dann die Pflicht, diese Nachrichten, Beschwerden oder Forderungen an den Reiseveranstalter weiterzuleiten und dient somit als Verbindungsglied zwischen Kunden und Veranstaltern.

Viele Pauschalreise-Urlauber fühlten sich auch bei entstandenen Schäden oder Ausfällen durch höhere Gewalt machtlos und nicht gut abgesichert, weswegen auch in diesem Bereich nun ein paar Änderungen in Kraft treten. Bei höherer Gewalt übernimmt der Reiseveranstalter jetzt die Kosten für die notwendige Unterbringung, nach Möglichkeit in einer gleichwertigen Kategorie, für einen Zeitraum von höchstens drei Nächten pro Reisendem, wenn die vereinbarte Rückbeförderung des Reisenden aufgrund von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen nicht mehr möglich ist, was zumindest eine positive Entwicklung zum Schutz des Kunden darstellt.

Steg
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Wohnwagen
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Nachteile Für Kunden

Leider gibt es für Reisende auch ein paar negative Aspekte der neuen Richtlinie, so wird z.B. der Urlaub in Ferienhäusern nicht geschützt. Dieses gilt ebenso für Tagesreisen, wenn ihr Wert unter 500€ liegt; die meisten Tagesreisen haben in der Regel jedoch Ausflugscharakter und es werden keine  zu großen Distanzen zurückgelegt. Der Reisende bleibt jedoch dabei weiterhin durch das BGB abgesichert.

Die wesentliche Änderung jedoch, die Verbraucherschützer bemängeln, ist der nicht mehr geltende Festpreis. Bis zu 20 Tage vor Reiseantritt sollen Preisaufschläge von bis zu acht Prozent als zumutbar gelten. Die Erhöhung muss sich allerdings unmittelbar aus gestiegenen Treibstoffkosten, Abgaben oder aus Wechselkurseffekten ergeben. In der  Praxis wird dieser Preisaufschlag jedoch nur selten an den Verbraucher weitergegeben und auch schon vor der neuen Richtlinie galt ein Preisaufschlag von bis zu fünf Prozent als akzeptabel.

Im Endeffekt ist die neue Pauschalreise-Richtlinie also definitiv eine Veränderung, die sich positiv auf Sie und Ihre Rechte im Urlaub auswirkt. Trotz kleinerer negativer Aspekte, die hoffentlich in Zukunft noch weiter angepasst und auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten werden, stellt die neue Richtlinie eine deutliche Verbesserung der Situation der Urlauber gegenüber den Veranstaltern dar.