Stoppschild Zollkontrolle
© Pixabay
Flughafen Abflugshalle
© Pixabay
Flugzeug auf Rollfeld
© Pixabay

Heutzutage macht sich jeder seine Gedanken darüber, was mit ins Reisegepäck darf und was nicht: Man nimmt gerne ein Stück Heimat mit auf seine Reise und sowohl Neuseeland als auch Australien sind Traumreiseziele, die es zu erkunden lohnt.

Beide Länder haben jedoch eine gemeinsam: Hinsichtlich ihrer Ein-und Ausfuhrbestimmungen sind beide sehr streng. Viele fürchten sich vor der Zollkontrolle vor Ort, aber wenn man die jeweiligen Regelungen beachtet hat man eigentlich gar keinen Grund dazu. Aber bevor man sich auf die Reise begibt sollte man sich definitiv einmal mit den Zollvorschriften für die Einfuhr von Gütern nach Australien und Neuseeland und für den Rückweg natürlich auch mit denen für Deutschland beschäftigen.

Warum sind die Kontrollen in Australien und Neuseeland so streng?

Australien und Neuseeland sind, was Zollvorschriften angeht, sehr streng im Gegensatz zu Deutschland, vor allem was die Einfuhr von Pflanzenteilen angeht. So mancher Wanderer musste schon seine Schuhe bei der Einreise noch einmal mit Wasser putzen, damit keine fremde Erde in das Reiseland gebracht wird.  Dort gelten besonders strenge Einfuhrvorschriften für alle Produkte tierischem und pflanzlichen Ursprungs. Der Grund dafür sind die sensiblen Ökosysteme bzw. die einzigartige Flora und Fauna der beiden Länder. Sie sollen bestmöglich vor Schädlingen und Krankheiten durch eingeführte Güter geschützt werden.

Vulkankrater Auckland
© Pixabay
Sydney Hafen
© Pixabay

Was gibt es bei der Einreise zu beachten?

Die Frage ist: Was ist in welchen Mengen erlaubt und was verboten? Bevor man im Reiseland angekommen direkt den Zollbeamten gegenüber steht muss man die so genannte Passanger Arrival Card, also eine Einreisekarte, ausfüllen. Dieses Formblatt wird normalerweise bereits während des Flugs an Passagiere verteilt. Wenn das nicht der Fall ist, ist sie auch im Ankunftsbereich verfügbar. Auf dieser Einreisekarte hat man dann die Chance, alle mitgeführten Güter zu deklarieren.

Die Devise dabei: Ehrlich sein! Bei Unklarheiten lieber ja als nein ankreuzen und bei den Zollbeamten nachfragen, sonst kann mitunter ein empfindliches Bußgeld auf einen warten, schlimmstenfalls drohen sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Helpdesk Flughafen
© Pixabay
Reisepaesse Stempel
© Pixabay
Frau steht vor Abflugstafel Flughafen
© Pixabay

Was ist auf jeden Fall verboten?

Waren, die verboten oder deren Gebrauch beschränkt ist, wie zum Beispiel Waffen, unsittliche Produkte, Erzeugnisse wild lebender Tiere oder illegale Substanzen sind selbstverständlich von der Einfuhr ausgeschlossen. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen gültig.

Einfuhrbestimmungen für Neuseeland und Australien

Zollfrei sind immer Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Geschenke und eingekaufte Waren im Gesamtwert utner 700 NZ$ bzw. 900 AUS$ darf jeder über 18 auch problemlos ins Land einführen. Um die Kosten nachweisen zu können nimmt man am besten die entsprechenden Rechnungen mit.

Generell müssen alle mitgeführten Lebensmittel, Pflanzen oder sonstige Gegenstände tierischer oder pflanzlicher Herkunft (z.B. Tierfelle, Holz- oder Korbgegenstände, lebende oder getrocknete Blumen) bei der Einreise auf jeden Fall deklariert werden, auch wenn es sich nur um Kleinigkeiten wie eine Packung Kekse oder den Apfel handelt, den man noch vom Flug übrig hat. Die Einfuhr von frischem Fleisch, Obst, Gemüse, Fisch oder Eiern ist  nicht gestattet, man kann Dinge notfalls auch noch vor Ort vor der Zollkontrolle in einem Quarantänebehälter entsorgen.

Kleinigkeiten wie Gewürze sind üblicherweise kein Problem wenn man sie angibt, zudem gelten bestimmte Mengenangaben für feste Lebensmittel, die man als Reisender wohl kaum erreichen wird. Auch Wander- und Campingausrüstung und Schuhe zählen zu potenziell gefährlichen Gegenständen, die vor der Reise bestmöglich gereinigt werden sollten.

Bestimmte Grenzen gelten auch für Geldbeträge (10000$, sowohl AUS-$ als auch NZ-$) sowie für Tabak und Alkohol.

In Australien sind 25 Gramm Tabak oder eine ungeöffnete Packung mit bis zu 25 Zigaretten (+eine offene Packung Zigaretten) sowie 2,25 l Alkohol zollfrei zur Einfuhr freigegeben. Für Neuseeland gilt alkoholtechnisch eine Grenze von 4,5 Litern für Wein oder Bier oder drei Flaschen Hochprozentiges (bis zu 1,125l pro Flasche). Wenn man mehr als drei Flaschen Hochprozentiges einführt muss man Zollgebühren entrichten, auch wenn die Gesamtmenge weniger als 3.375 Liter beträgt. Zudem darf man entweder 50 Zigaretten, 50 Gramm Tabak, 50 Gramm Zigarren oder eine Mischung der drei einführen, so lange die Gesamtmenge 50 Gramm nicht übersteigt.

Rezeptpflichtige Medikamente müssen deklariert werden, die Anzahl darf übrigens nur für den geplanten Aufenthalt ausgelegt sein. Eventuell sollte man sich eine Bescheinigung von seinem Arzt holen, siehe unser Artikel zum Thema Reiseapotheke.

Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen für Neuseeland finden Sie bei der Biosecurity New Zealand und auf der Seite des Neuseeländischen Zolls.

Informationen zu den australischen Vorschriften finden Sie auf der Seite der australischen Zollbehörde, eine englische Liste, welche Produkte man deklarieren muss finden sie in diesem PDF.

chocolate 1277002 1920
© Pixabay
Markt Gewuerze
© Pixabay

Ausfuhr aus Australien und Neuseeland

Souvenirs, Geschenke und Waren sind bei der Rückkehr nach Deutschland bis 430€ Zollfrei, dazu zählen auch Textilien und elektronische Geräte. Alkohol und Zigaretten kann man nur in bestimmten Mengen einführen, da aber beide Produkte in Australien und Neuseeland teuer als in Deutschland sind werden nur wenige hier den Drang verspüren, etwas aus dem Ausland einzuführen. Auch bei der Rückreise sind wieder Bargeldhöchstmengen von 10000€ oder dem Äquivalent in einer ausländischen Währung zu beachten, die Mitnahme von seltenen oder vom Aussterben bedrohten Tieren, Pflanzen sowie aus ihnen hergestellten Waren ist selbstverständlich verboten. Auf der Website des Deutschen Zolls finden Sie weitere Informationen. h

Lebensmittel zum privaten Genuss dürfen nur in begrenztem Umfang aus Neuseeland mit nach Deutschland gebracht werden.Bei Lebens- und Futtermitteln tierischer Herkunft (z.B. Fleisch, Käse, Milch, Eier) liegt ein Einfuhrstopp vor, also dürfen diese gar nicht nach Deutschland eingeführt werden! Kekse, Schokolade u.ä. sind jedoch hiervon ausgeschlossen weil sie nur sehr geringe Mengen an Milch erhalten und industriell verarbeitet sind. Ebenfalls mitgebracht werden dürfen bis zu 20kg an Fisch und Fischprodukten.

Im Endeffekt ist es immer eine individuelle Angelegenheit, was ein- und ausgeführt werden darf, aber wir hoffen, Ihnen mit diesem Artikel eine grobe Übersicht gegeben zu haben.

Haben Sie noch weitere Fragen zur Einreise nach Australien oder Neuseeland? Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne und berichten von ihren eigenen Erfahrungen!

Frau wartet neben Koffer
© Pixabay
Sitzbank Flughafen
© Pixabay
Holzstoecke
© Pixabay